Diskriminierung psychisch Erkrankter bei der Lufthansa

Wird bei der LH für einen Kunden, bei dem schon zwei Jahre zuvor die Diagnose einer psychischen Erkrankung erfolgt ist, eine Reise gebucht, der Betreffende – wider Erwarten, denn sonst hätte man ja keine Reise gebucht, – akut erkrankt,  besteht nicht – wie es z.B. bei somatischen Erkrankungen der Fall wäre  (Herz-, Nieren-, Magen-Erkrankung etc.) das Recht für eine Auszahlung der abgeschlossenen Rücktrittsversicherung!! – Keine  „first“  Behandlung für psychisch Kranke, nicht mal  „Holzbank“ !

2 Kommentare so far »

  1. Sarita Bosket schrieb,

    Schrieb am Februar 22, 2011 @ 05:17

    An sich ist das ne positive Geschichte, ich nur, ob dies auch ständig brauchbar ist.

  2. Fidelia Earney schrieb,

    Schrieb am Februar 22, 2011 @ 06:46

    Eigentlich ein hammer Kommentar, nur könnt ihr beim nächsten Mal nicht n bisschen umfassender schreiben? in der Tat

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