Diskriminierung psychisch Erkrankter bei der Lufthansa
Wird bei der LH für einen Kunden, bei dem schon zwei Jahre zuvor die Diagnose einer psychischen Erkrankung erfolgt ist, eine Reise gebucht, der Betreffende – wider Erwarten, denn sonst hätte man ja keine Reise gebucht, – akut erkrankt, besteht nicht – wie es z.B. bei somatischen Erkrankungen der Fall wäre (Herz-, Nieren-, Magen-Erkrankung etc.) das Recht für eine Auszahlung der abgeschlossenen Rücktrittsversicherung!! – Keine „first“ Behandlung für psychisch Kranke, nicht mal „Holzbank“ !