Datenschutz für Demenzkranke

Will man in einer Einrichtung, in der viele Demenzkranke , die zusätzlich auch noch körperliche Beeinträchtigungen haben und diesbezüglich rehabilitiert werden sollen , ein Foto des Betreffenden an der Zimmertür anbringen , damit er in der fremden , ihm Angst machenden Umgebung , sich etwas zurechtfindet , so wird das mit der Begründung , daß die „Richtlinien über Datenschutz“ das Anbringen von Fotos auf der Zimmertür verbieten !! – abgelehnt.  Wieder die Frage , wem dient der Datenschutz , ist er dienlich – für den Bürger ? oder wird der Sinn zum „Unsinn“ pervertiert?

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