Neologismus bei Behörden?
Für „Neu-Bürger“ ist das Beherrschen der deutschen Sprache jetzt Bedingung. Doch wer vermittelt, wie „das Behörden-Deutsch“‚ – was eigentlich einfach abzuleiten ist ? – Man muß drauf kommen, das ist ja bei Neologismen so üblich!! Manchmal machen die Wortspielereien – wie es jetzt stark in der Werbung eingesetzt wird – ja auch Spaß, es ist ja gewollt, daß man zweimal guckt und nochmal drüber nachdenkt oder gar lacht, diese emotionale Verbindung festigt ja die Erinnerung! – Aber Ausdrücke in „Behördisch“ wie „Abstandseinhaltungserfassungsvorrichtung“ (Querstreifen auf der Autobahn), „Beelterung“ (Vermittlung eines Kindes in eine Pflegefamilie),“ bedarfsgesteuerte Fußgängerfurt“ (Fußgängerampel), „Biosensor“ (Diensthund), „Lautraum“ (Discothek), „Lebensberechtigungsbescheinigung“ (Stammbuch), „Nicht lebende Einfriedung“ (Zaun), „Personenvereinzelungsanlage“ (Drehkreuz), „Raumübergreifendes Gr0ßgrün“ (Baum) … stellen doch an den „Normalbürger“, für den „dieses Deutsch“ nicht gedacht ist, erhöhte Ansprüche an „wohlwollendes Verständnis“.